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Mittwoch, 13.4.1932

Verbot von SA und SS

Deutsches Reich, Berlin: Mit einer Notverordnung "zur Sicherung der Staatsautorität" erhält die Reichsregierung vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die rechtliche Grundlage zum Verbot der nationalsozialistischen Verbände von SA und SS durch Reichswehr- und Innenminister Wilhelm Groener. (SA: Sturmabteilung, SS: Schutzstaffel) - Aufhebung des Verbots von SA und SS am 14. Juni 1932.


Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) fordert in Berlin von der Reichsregierung ein umfangreiches Arbeitsbeschaffungsprogramm zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit.