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Samstag, 17.12.1904

Zwischen Bayern und Württemberg wird ein Staatsvertrag über die Regulierung der gemeinsamen Grenze unterzeichnet. Der Vertrag schreibt die umfassende Neuvermessung der Grenze fest, die bereits in den letzten sechs Jahren durchgeführt wurde. Dabei wurden auch zweckmäßige Gebietsaustausche vorgenommen.