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Dienstag, 17.2.1998

Laut Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe dürfen Fernsehsender auch dann über Sportveranstaltungen berichten, wenn ein anderer Sender die Exklusivrechte erworben hat. Alle Sender dürfen 90 Sekunden lang über Sportereignisse von allgemeinem Interesse berichten, müssen dafür aber - anders als bisher - bezahlen.