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Freitag, 17.8.2012

Zwei Jahre Straflager lautet das Urteil gegen drei Musikerinnen der kremlkritischen russischen Punkband Pussy Riot. Ihr »Punkgebet« in der Moskauer Erlöserkirche im Februar beurteilt das Gericht als »religiöses Rowdytum«. Eine der drei Frauen erhält in der Berufungsverhandlung am 10. Oktober eine Bewährungsstrafe und kommt sofort frei.


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass die Bundeswehr innerhalb enger Grenzen militärische Mittel auch im Inland einsetzen darf.


Die russisch-orthodoxe Kirche und die katholische Kirche Polens rufen in einem gemeinsamen Appell ihre Völker zur Versöhnung auf.