Das preußische Kultusministerium in Berlin beschließt, dass Primaner, die vor dem Abitur zum Kriegsdienst einberufen wurden, nach Friedensschluß ohne Reifeprüfung zum Studium an den Hochschulen zugelassen werden sollen. Sie müssen jedoch eine Kriegsreifeprüfung ablegen, wobei die Art der Vorbereitung ihnen selbst überlassen ist.