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Montag, 19.6.1916

Der preußische Kultusminister August von Trott zu Solz weist in einem Erlass an die Provinzialschulkollegien darauf hin, dass revidierte Neuauflagen von Geschichtsbüchern nicht ohne Genehmigung seines Ministeriums verwendet werden dürfen. In einem Erlass vom 3. November 1915 hatte von Trott zu Solz eine Revision der Geschichtsbücher angekündigt, sich konkrete Maßnahmen jedoch vorbehalten.