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Dienstag, 19.6.1934

Das Schwurgericht I beim Landgericht Berlin fällt nach einem monatelangen Prozeß die Urteile im sog. Polizistenmörderprozeß. Es werden drei Todesurteile und neun Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen gegen KPD-Mitglieder verhängt, die 1931 zwei Polizeihauptleute ermordet haben sollen.


Aus Berlin wird gemeldet, dass der Geschäftsführer des aufgelösten Reichsverbands der deutschen Fischhändler, Paul Winkler, "in Schutzhaft" genommen wurde. "Winkler hatte sich der angeordneten Auflösung des Reichsverbandes widersetzt und versuchte, Unruhe in der Fischwirtschaft zu stiften."