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Freitag, 21.10.1927

Das Reichskabinett faßt den Beschluß, die Teilnahme von Regierungsmitgliedern an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Berlin in den kommenden Wintermonaten auf ein Minimum zu beschränken und bei eigenen Veranstaltungen größtmögliche Einfachheit zu wahren. Damit soll ein Beitrag zur Eindämmung der Kostenflut geleistet werden.


Die tschechoslowakische Polizei verbietet das Glücksspiel in den Eisenbahnzügen, nachdem bekanntgeworden ist, dass ein Konsortium von 27 Hasardspielern auf den Strecken Bodenbach- Prag und Bodenbach- Karlsbad die Ausbeutung von Reisenden durch das Glücksspiel gewerbsmäßig betrieben hat.


Der Schiedsspruch im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau sieht Lohnerhöhungen von 11,5% vor. Er wird von den Gewerkschaften, nicht jedoch von den Arbeitgeberverbänden akzeptiert. Das Arbeitsministerium erklärt daraufhin den Schiedsspruch auf Antrag der Arbeitnehmerseite für verbindlich.