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Dienstag, 22.1.1963

Der Élysée-Vertrag 1963 zwischen Deutschland und Frankreich

Frankreich, Paris: Élysée-Vertrag: Während eines Festaktes im Pariser Elysée-Palast unterschreiben der französische Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Der von De Gaulle initiierte Élysée-Vertrag, wie der deutsch-französische Freundschaftsvertrag genannt wird, soll in Frankreich und Deutschland Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik sicherstellen. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit bringt die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen einander näher.

Konrad Adenauer und Charles de Gaulle

Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle unterzeichneten am 22.1.1963 im Pariser Elysée-Palast einen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der politische Konsultationen beider Regierungen und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik sowie in Erziehungs- und Jugendfragen festgelegt.

Konrad Adenauer und Charles de Gaulle©
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle unterzeichneten am 22.1.1963 im Pariser Elysée-Palast einen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der politische Konsultationen beider Regierungen und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik sowie in Erziehungs- und Jugendfragen festgelegt.

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