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Samstag, 23.4.1938

Durch Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler wird Josef Bürckel Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.


Durch eine Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan, Feldmarschall Hermann Göring, werden die Noten der Österreichischen Nationalbank mit Wirkung vom 25. April für ungültig erklärt und müssen bis spätestens 31. Dezember 1938 in Reichsmark eingetauscht werden. Die auf Schilling und Groschen lautenden Scheidemünzen bleiben zunächst gültig.


Auf Anordnung des österreichischen Unterrichtsministeriums wird der Anteil der an österreichischen Hochschulen studierenden Juden auf 2% beschränkt. 1936 waren es 11%.


Durch die Dritte Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin können Friedhöfe oder Friedhofsteile, sofern dies für die Durchführung der Neugestaltung erforderlich ist, aufgehoben werden.