Vor der Ersten Großen Strafkammer des Essener Landgerichts ergehen die Urteile gegen fünf Vorstandsmitglieder des Gelsenkirchener Fußballvereins FC Schalke 04. Vier der Angeklagten werden der Hinterziehung von Vergnügungssteuer in einem minder schweren Fall für schuldig befunden und zu niedrigen Geldstrafen verurteilt.