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Montag, 28.8.2000

Deutschland, Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wegen Mordes an ihren beiden Kindern im Jahr 1986. Der BGH weist damit die von den Anwälten Böttchers eingelegte Revision gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts zurück.