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Montag, 29.8.1921

Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) verhängt nach dem Mord an Matthias Erzberger den Ausnahmezustand über das Deutsche Reich. Unter Anwendung des Art. 48 der Verfassung werden in Einzelfällen die Presse- und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt.