3

Dienstag, 3.10.1916

Die Versorgung mit Milch wird im Deutschen Reich der Reichsstelle für Speisefette übertragen. Anspruch auf Vollmilch haben künftig Kinder unter sechs Jahren, stillende und schwangere Frauen (drei Monate vor der Entbindung) sowie Kranke mit amtlicher Bescheinigung. Die Herstellung von Sahne wird den Molkereien untersagt.


Für die Einrichtung von Volksküchen in Bayern stellt König Ludwig III. die Summe von 200 000 Mark aus seinem Privatfonds zur Verfügung.