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Donnerstag, 3.5.2018

Vereinigtes Königreich, London: Kommunalwahl


Deutschland, München: Das Oberlandesgericht stellt fest, dass die Unterbringung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus im Kirchenasyl nicht vor einem strafrechtlichen Verfahren wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland schützt. Eine von den Kirchen angestoßene Einzelfallprüfung stelle jedoch einen rechtmäßigen Aufschub des Verfahrens dar. Daher spricht das Gericht einen Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei.