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Montag, 30.1.1950

Frankreich, Paris: In Paris wird ein deutsch-französisches Handelsabkommen geschlossen, das bis zum 30. Juni 1950 einen Warenaustausch im Umfang von mindestens 250 Mio. US-Dollar (rund 1,1 Mrd. DM) vorsieht.


Am ersten Tag des Winterschlußverkaufs in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) verzeichnen die Einzelhändler sehr lebhaftes Käuferinteresse.