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Mittwoch, 30.4.1930

Aus dem Direktorium der Reichsbank scheiden die sieben ausländischen Mitglieder aus, deren Aufgabe seit 1924 die Absicherung der deutschen Reparationszahlungen war. Die Neuregelung der Reparationen durch den Youngplan sieht keine ausländische Kontrolle der Reichsbank mehr vor.