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Dienstag, 4.8.1942

Ein Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler über ein Verbot des Eigentums- und Besitzerwechsels in der deutschen Landwirtschaft im Interesse der Sicherstellung einer ungestörten Erzeugerleistung während des Krieges wird im Reichsgesetzblatt öffentlich bekanntgemacht.