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Samstag, 6.2.1932

Die Reichsregierung erlässt in Berlin eine Verordnung, nach der im Jahr 1932 in deutschen Unternehmen keine Betriebsratswahlen abgehalten werden dürfen. Dadurch soll die bei Neuwahlen befürchtete Radikalisierung der Arbeitnehmervertretung verhindert werden.


In Lübeck werden im sog. Calmette-Prozeß, in dem es um Todesfälle nach unsachgemäß vorgenommenen Tuberkulose-Impfungen geht, die Urteile gesprochen. Der Hauptangeklagte, Wilhelm Deycke, wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.


Die Regierung von Litauen entlässt den deutschen Landespräsidenten von Memel, Otto Böttcher, der sich geweigert hatte, seinen Stuhl zu räumen und die Amtsgeschäfte an einen von der Regierung in Kowno bestellten litauischen Beamten zu übergeben.