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Dienstag, 6.6.1995

Das südafrikanische Verfassungsgericht in Kapstadt schafft die Todesstrafe ab. Zur Begründung erklären die Richter, sie sei nicht mit der bis 1999 geltenden Übergangsverfassung Südafrikas vereinbar.


Gegen den Führer der japanischen Aum-Sekte, Shoko Asahara, und sechs weitere Sektenmitglieder wird Anklage wegen Mordes erhoben. Ihnen wird der Giftgasanschlag in der Tokioter U-Bahn am 20. März zur Last gelegt.