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Freitag, 9.9.1904

In einer Rede vor höheren Staatsbeamten betont der badische Großherzog Friedrich I., dass die Einführung der direkten Wahl für die Zweite Kammer des Parlaments im Vertrauen auf die "festbegründete Gesetzestreue und anhängliche Gesinnung" der badischen Bevölkerung erfolgt sei. Es gelte jetzt, gegen "umstürzlerische Tendenzen" zusammenzustehen.