Der Streit um die Rechtschreibreform, die am 1. Juli 1996 beschlossen wurde und zum 1. August 1998 in Kraft treten soll, beschäftigt 1997 die Gerichte. Dabei geht es vor allem um Klagen von Eltern, die nicht damit einverstanden sind, dass ihre Kinder in den Schulen bereits nach den neuen Regeln unterrichtet werden. Die Kultusminister der Bundesländer hatten sich dazu entschlossen, die Reform schrittweise vorfristig einzuführen, um den Schülern ein unnötiges Umlernen zu ersparen. Die Entscheidungen der Gerichte fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Zum Ende des Jahres haben sich 13 Gerichte dafür und neun dagegen ausgesprochen, dass vor Inkrafttreten der Reform nach den neuen Regeln unterrichtet wird.
Für 1998 steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Dabei geht es um die Frage, ob Änderungen der Orthografie eine solche Tragweite haben, dass darüber ein parlamentarisches Gremium hätte entscheiden müssen. Tatsächlich hatte die Kultusministerkonferenz der Länder die Reform beschlossen.
Unterdessen hält die inhaltliche Debatte an. Während Befürworter darauf verweisen, dass durch deutliche Verringerung der Regeln die Rechtschreibung vereinfacht werde, sprechen Gegner von Chaos und Verwirrung.