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Samstag, 1.11.1980

In Ankara legen die militärischen Machthaber der Türkei einen Acht-Punkte-Plan für die Rückkehr zur Zivil herrschaft vor. Darin wird u.a. die Ausarbeitung eines neuen Grundgesetzes als notwendig bezeichnet, da die Verfassung von 1961 ein Fremdkörper sei, der den Realitäten des Landes nicht entspreche und auf illusionären Theorien wie der unbegrenzten Freiheit beruhe, die als Vorwand für die Zerstörung des Rechtsstaates mißbraucht worden sei.