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Dienstag, 1.7.2014

In Deutschland tritt die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts in Kraft. Künftig kann Verbrauchern schon nach drei Jahren (bisher: sechs Jahren) die Restschuld erlassen werden, wenn sie in dieser Zeit 35% der Gläubigerforderungen, die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen.


Der frühere französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy wird wegen des Verdachts der Einflussnahme auf staatliche Stellen im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Gerichtsverfahren 15 Stunden in Polizeigewahrsam genommen.