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Montag, 1.8.2011

Fracht- und Kreuzfahrtschiffe dürfen ab sofort bei der Fahrt durch antarktische Gewässer südlich des 60. Breitengrads weder Schweröl als Treibstoff verwenden noch als Fracht mit sich führen. Dies sieht eine ergänzende Regelung zum Internationalen Übereinkommen zur Verhinderung von Umweltverschmutzungen durch Schiffe vor, dem 136 Vertragsstaaten angehören.