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Dienstag, 12.7.1904

Das Deutsche Reich und Großbritannien schließen einen Schiedsvertrag. Streitfälle, die nicht auf diplomatischem Wege beizulegen sind, müssen danach dem internationalen Gerichtshof in Den Haag vorgelegt werden. Politische Beobachter schätzen die Bedeutung des Abkommens jedoch nicht sehr hoch ein, da es nur für solche Konflikte gelten soll, die "nicht die vitalen Interessen, die Unabhängigkeit oder die Ehre der beiden vertragschließenden Staaten" berühren.


Die zweite Kammer des badischen Parlaments genehmigt einen Gesetzentwurf, der die Regulierung des Rheins auf der Strecke zwischen Sonderheim und Straßburg vorsieht. Dadurch soll die Schiffahrt erleichtert werden.