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Mittwoch, 2.11.1927

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechtsreform lehnt den sozialdemokratischen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe mit 17 gegen 11 Stimmen ab.


Der thüringische Staatsrat unterzeichnet die Regelung mit Herzog Karl Eduard von Sachsen-Coburg-Gotha in der Frage der Entschädigung für die Enteignung des Fürstenhauses nach dem Weltkrieg.