Aus dem Mittelabschnitt der Ostfront wird der Abschluß eines weiteren großen deutschen "Säuberungsunternehmens" gemeldet. Die gegnerischen Verluste hätten 10 376 Mann betragen; 350 Bunker der Partisanen seien gesprengt und 194 befestigte Lager genommen worden.
Aufgrund von 42 b des Strafgesetzbuches (Unzurechnungsfähigkeit) in der Psychiatrie im Deutschen Reich untergebrachte Patienten werden in Konzentrationslager deportiert.