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Samstag, 24.1.1920

Die internationale Reparationskommission nimmt gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles ihre Arbeit auf. Sie soll feststellen, bis zu welcher Höhe das Deutsche Reich Wiedergutmachung für verursachte Kriegsschäden zu leisten hat. Der Versailler Vertrag bestimmt lediglich die Höhe der ersten, bis Mai 1921 zu zahlenden Rate (20 Milliarden Goldmark)


Bei einer außerordentlichen Generalversammlung der Bergarbeitergewerkschaft Alter Verband in Bochum sprechen sich die Delegierten für die Einführung der Sechsstundenschicht aus. Sie verzichten jedoch - gegen den Widerstand einer radikalen Opposition - auf eine Streikdrohung. Der christliche Bergarbeiterverband lehnt am 25. Januar die Einführung der Sechsstundenschicht vorläufig ab.