Der preußische Generalstabschef Alfred Graf von Schlieffen legt seine letzte Version des "Schlieffen-Plans" fest.
Ein Ukas von Zar Nikolaus II. ergänzt unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen das Duma-Wahlgesetz. Danach besitzen auch Arbeiter und Handwerker sowie Kleinbürger in den Städten eingeschränkte Wahlrechte.
Eine Verordnung von Kaiser Wilhelm II. verfügt die Einziehung des Stammesvermögens solcher Eingeborener, die gegen die deutsch-südwestafrikanische Regierung, gegen Nichteingeborene oder gegen andere Eingeborene kriegerisch-feindselige Handlungen begangen haben.