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Mittwoch, 27.7.1966

BRD, Göttingen: Die Dritte Zivilkammer des Landgerichts in Göttingen weist eine Klage der NPD gegen einen Redakteur des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zurück. Dieser hatte die Partei erneut als "Nachfolgeorganisation der NSDAP" bezeichnet.


Die katholischen Bischöfe Südafrikas nehmen in einem Hirtenbrief Stellung gegen die Apartheidspolitik der Regierung in Pretoria. Die Rassendiskriminierung stehe im Gegensatz zum göttlichen Gesetz. Das Naturrecht auf freie Verbindung der Menschen könne nicht aus rassistischen Gründen zerstört werden.