28

Dienstag, 28.3.1978

Das Bundesverkehrsministerium verfügt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den unteren Luftraum bis zu einer Höhe von 3000 Metern. In diesem Bereich dürfen Flugzeuge eine Geschwindigkeit von 250 Knoten (460 km/h) künftig nicht überschreiten. Dadurch soll die Sicherheit des stark gestiegenen Flugverkehrs erhöht werden.