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Mittwoch, 30.7.2014

Das Bundeskabinett billigt eine Verordnung, durch die ab dem 1. August für die rd. 100 000 Beschäftigten der Fleischwirtschaft eine Lohnuntergrenze von 7,75 € gilt. Bis zum 1. Dezember 2016 soll der Mindestlohn in drei Schritten auf 8,75 € angehoben werden.


Die bekannte Seebrücke Eastbourne Pier in Südostengland aus dem Jahr 1870 wird durch ein Feuer zu zwei Dritteln zerstört.