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Montag, 31.7.1950

Die alliierte Hochkommission erlässt ein Gesetz, durch das der Filmkonzern Ufa seiner Monopolstellung enthoben wird. Es ist u.a. vorgesehen, Guthaben und Beteiligungen der Ufa, die auf 40 bis 50 Mio. DM geschätzt werden, zu versteigern, wobei kein Käufer mehr als ein Filmstudio oder drei Kinos erwerben darf.


Mit einem Käuferansturm beginnt der Sommerschlußverkauf.