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Dienstag, 8.7.1902

Die Zweite Kammer des Landes Sachsen genehmigt die Erhöhung der jährlichen Finanzmittel für das sächsische Königshaus von etwa 3 auf 3,5 Mio. Mark, des weiteren die Erhöhung der Apanage des Kronprinzen Friedrich August auf 300 000 Mark und die der Prinzessin Mathilde auf 20 000 Mark. Das Wittum, die Brautgabe, der Königin Karola wird auf 210 000 Mark festgesetzt.


Die Einführung einer obligatorischen Warenhaussteuer genehmigt die Zweite Kammer des Landes Württemberg.