9

Mittwoch, 9.12.1903

Dem badischen Landtag wird ein Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, die u.a. das allgemeine Wahlrecht für alle Männer über 25 Jahren in Hinblick auf die Wahlen zur zweiten Kammer vorsieht.


Das Storting, die norwegische Volksvertretung in Christiania (Oslo), verwirft einstimmig eine Gesetzesvorlage zur Einführung des Frauenwahlrechts.