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Dienstag, 17.4.2018

Deutschland, Hamburg: Wenige Tage nach der Verleihung des Musikpreises Echo an die Gangsta-Rap-Musiker Kollegah und Farid Bang gibt der Rock-Musiker Marius Müller-Westernhagen die ihm bisher verliehenen sieben „Echos“ zurück. Auch weitere Preisträger gaben aus Protest gegen diverse Texte von Kollegah und Farid Bang, darunter Igor Levit, Enoch zu Guttenberg, Klaus Voormann und das Notos Quartett, ihre Auszeichnung zurück. Später folgte auch die Sächsische Staatskapelle Dresden, die ihren Echo Klassik zurück gab. Beanstandet werden u. a. die Zeilen „Mache wieder mal nen Holocaust, komm an mit dem Molotow“ oder die Auschwitz-Metapher „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“. Außerdem verlassen der Präsident des Deutschen Kulturrats, Christian Höppner, und der Präsident des Deutschen Musikrates, Martin Maria Krüger, den Beirat des Echo-Musikpreises.


Luxemburg, Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof urteilt im Fall Vera Egenberger gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern können. Dieses Urteil kann Folgen für hunderttausende Arbeitsverhältnisse in der Europäischen Union haben. Gerichte dürfen nun im Zweifelsfall überprüfen, ob eine Stellenausschreibung an die Konfession der Bewerber gebunden sei (Az. C-414/16).