18

Dienstag, 18.1.1949

Die drei westlichen Stadtkommandanten von Berlin beschließen ein Exportverbot für bestimmte Waren, darunter Rundfunkanlagen, Generatoren, Werkzeuge und Elektroartikel aus den drei Westsektoren in den Ostteil Berlins.


Der Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates akzeptiert Artikel 4 des Grundgesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau.