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Donnerstag, 19.10.1905

Deutsches Kaiserreich, Köln: Ein Kölner Schöffengericht verurteilt ein 19jähriges, nicht vorbestraftes Dienstmädchen wegen Diebstahls zu einem Tag Gefängnis. Sie war von ihrem Arbeitgeber angezeigt worden, der in ihrem Koffer ein Läppchen Seide einen Flaschenstöpsel und eine Schleife gefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Gegenstände als "wertlos" bezeichnet, der Kläger beharrte jedoch auf einer Verurteilung.


Angesichts der winterlichen Verhältnisse im Deutschen Reich steigt die Zahl von Diebstählen sprunghaft an. Ziel der meist "stümperhaft" vorgehenden Diebe ist es, bei einer Verhaftung ins Gefängnis zu kommen, um so nicht verhungern zu müssen.