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Dienstag, 19.9.1905

Königin Wilhelmina der Niederlande kündigt bei der Eröffnung der Generalstaaten in Den Haag die Einführung des allgemeinen Wahlrechts an.


Die norwegischen und schwedischen Grenzwachen werden einen Kilometer von der gemeinsamen Grenze zurückgezogen. Bei den norwegisch-schwedischen Verhandlungen in Karlstadt wird vereinbart, dass die Unionsfrage einem internationalen Schiedsgericht vorgelegt werden soll, falls die beiden Länder keine Einigung erzielen.