1.7.2014
In Deutschland tritt die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts in Kraft. Künftig kann Verbrauchern schon nach drei Jahren (bisher: sechs Jahren) die Restschuld erlassen werden, wenn sie in dieser Zeit 35% der Gläubigerforderungen, die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen.