17.2.2017
Bonn/Deutschland:
Die Bundesnetzagentur geht im Rahmen des § 90 TKG gegen Kinderspielzeugartikel vor, die über funkfähige Sendeanlagen verfügen und damit heimliche Bild- oder Tonaufnahme ermöglichen. So zieht sie die seit 2014 auf dem Markt befindliche erste internetfähige Spielzeugpuppe My Friend Cayla des Herstellers Genesis Toys (Vertrieb in Deutschland durch Vivid Deutschland) wegen ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth vom Markt und fordert Eltern auf, das Spielzeug zu vernichten.