18.8.1997
Dresden: Auf Antrag eines Rechtsanwalts, der das Verfahren für seinen sieben Jahre alten Sohn angestrengt hatte, stoppt das Verwaltungsgericht Dresden die Einführung der Rechtschreibreform in Sachsen wegen einer fehlenden gesetzlichen Grundlage. Bundesweit haben vier Gerichte gegen und drei für die geplante Reform entschieden.