27.2.2017
Berlin/Deutschland:
Das Landgericht verurteilt zwei Teilnehmer an einem illegalen Straßenrennen zu lebenslanger Freiheitsstrafe, die 2016 mit einem Pkw mit 160 km/h in ein unbeteiligtes Fahrzeug fuhren, dessen Insasse dadurch ums Leben kam. Die Anklage lautete auf Mord, wobei die Staatsanwaltschaft niedere Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als Mordmerkmale in Betracht zog. Der Richter erkennt in der Urteilsverkündung die gemeingefährlichen Mittel als erwiesenes Mordmerkmal an. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens (und wird im Februar 2018 vom BGH aufgehoben).