28.2.1959
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ordnet an, dass die antisemitische Schrift des Holzkaufmanns Friedrich Nieland eingezogen wird. Dieser Fall hatte im Januar zu einem Justizskandal geführt, nachdem das Hamburger Landgericht sowie das Oberlandesgericht eine Anklageerhebung gegen Nieland abgelehnt hatten.