30.9.2016
Berlin/Deutschland:
Durch eine Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) gelten fortan Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall. Diese dürfen nicht mehr in Müllverbrennungsanlagen ohne entsprechende Genehmigungen entsorgt werden.