15.6.1927
Die Reichstagsfraktionen der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und der SPD bringen einen Gesetzentwurf in den Reichstag ein, der die Anerkennung des 11. August, des Verfassungstags, als gesetzlichen Feiertag fordert. Eine Entscheidung wird – trotz Zustimmung im Reichsrat zu diesem Vorschlag – 1927 nicht mehr getroffen.