2.7.1927
Der Reichstag lehnt einen Antrag der KPD auf eine umfassende Amnestie für politische Gefangene, die nach den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes verurteilt worden sind, ab. Statt dessen wird eine Entschliesung des Rechtsausschusses angenommen, die eine Milderung dieser Strafen auf dem Gnadenweg vorschlägt.