25.5.1965
Der Bundestag verabschiedet ein neues Aktiengesetz, das eine Stärkung der Rechte des Aufsichtsrats beinhaltet, als Grundkapital einer Aktiengesellschaft mindestens 100 000 DM vorschreibt und den Mindestnennbetrag einer Aktie auf 50 DM festlegt.