26.6.2007
Papst Benedikt XVI. ändert die Bestimmungen für die Wahl eines neuen Papstes. Künftig muss ein Kandidat im Konklave mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen, um gewählt zu sein. Nach der bisherigen Regelung war eine solche Mehrheit nur bis zum 33. Wahlgang nötig.